Zuzahlungsfreie Pflegebox
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Rahmen der monatlichen Pauschale für Versicherte zuzahlungsfrei. Hier lesen Sie, was das bedeutet und wo die Grenzen liegen.
Zuzahlungsfreiheit bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es keine gesetzliche Zuzahlung wie etwa bei Medikamenten. Solange der monatliche Pauschalbetrag der Pflegekasse nicht überschritten wird, ist die Pflegebox für Versicherte zuzahlungsfrei.
Wenn das Budget überschritten wird
Wer mehr Produkte bestellt, als die monatliche Pauschale abdeckt, zahlt den Mehrbetrag privat — aber das ist keine „Zuzahlung" im rechtlichen Sinn, sondern eine zusätzliche private Bestellung beim Anbieter.
Häufige Fragen — zuzahlungsfreie Pflegebox
Wann ist die Pflegebox zuzahlungsfrei?
Wenn die gewählten Produkte den monatlichen Pauschalbetrag der Pflegekasse (aktuell bis zu 42 Euro) nicht überschreiten und ein Anspruch besteht. Eine gesetzliche Zuzahlung wie bei Medikamenten gibt es bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nicht.
Gibt es bei Pflegehilfsmitteln eine 10-Prozent-Zuzahlung?
Eine 10-Prozent-Zuzahlung gilt für Hilfsmittel zur Wiederverwendung (z. B. Pflegebett), nicht aber für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen der monatlichen Pauschale.