Pflegekassen und Pflegebox
Alle gesetzlichen Pflegekassen übernehmen die Pflegebox-Kosten im gesetzlichen Rahmen. Hier finden Sie den Überblick und Hinweise zur Beantragung über einen Anbieter.
Was die Pflegekasse übernimmt
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt den monatlichen Pauschalbetrag von aktuell bis zu 42 Euro — unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Pflegekasse Sie versichert sind.
Welche Pflegekassen kommen in Betracht?
- AOK Pflegekasse.
- Barmer Pflegekasse.
- DAK-Gesundheit Pflegekasse.
- Techniker Krankenkasse Pflegekasse.
- IKK Pflegekasse.
- BKK Pflegekasse.
- Knappschaft.
- Weitere gesetzliche Pflegekassen.
Kassen-Übersicht im Detail
Bei diesen Pflegekassen finden Sie ausführliche Hinweise zum Pflegepaket-Antrag.
Häufige Fragen — Pflegekassen und Pflegebox
Übernehmen alle Pflegekassen die Pflegebox-Kosten?
Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine gesetzlich geregelte Leistung — alle gesetzlichen Pflegekassen übernehmen den Pauschalbetrag von aktuell bis zu 42 Euro pro Monat unter denselben Voraussetzungen.
Gibt es Unterschiede zwischen Pflegekassen?
Bei der Pflegebox selbst nicht — Höhe und Voraussetzungen sind einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es höchstens bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit einzelner Kassen.