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Pflegepaket: 42 Euro pro Monat — so funktioniert die Regelung

Die Pflegekasse übernimmt aktuell bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hier lesen Sie, wie der Pauschalbetrag aufgeteilt wird und worauf zu achten ist.

Pflegepaket mit Verbrauchshilfsmitteln und Checkliste für die monatliche Auswahl
Der monatliche Betrag ist für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gedacht — nicht für Medikamente, Pflegebetten oder Inkontinenzprodukte.

Was die 42-Euro-Regelung umfasst

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Aktuell sieht der Gesetzgeber dafür einen Pauschalbetrag von bis zu 42 Euro pro Monat vor (§ 40 SGB XI). Der Betrag bezieht sich auf den Endkundenpreis der gelieferten Produkte und schließt die Lieferung mit ein.

Was über die Pauschale finanziert wird

  • Einmalhandschuhe. Größter Verbrauchsposten in vielen Pflegehaushalten.
  • Bettschutzeinlagen. Saugend oder waschbar, häufig im Pflegealltag.
  • Händedesinfektion und Flächendesinfektion. Hygiene für Pflegende und pflegebedürftige Person.
  • Schutzschürzen. Folienschürzen für Pflegehandgriffe mit Flüssigkeiten.
  • Mund-Nasen-Schutz. Vor allem bei infektgefährdeten Pflegesituationen.

Was nicht über die Pauschale läuft

  • Pflegegeld. Eigene Leistung an die pflegebedürftige Person, abhängig vom Pflegegrad.
  • Entlastungsbetrag. Bis zu 125 Euro pro Monat — zweckgebunden für Betreuung und Hauswirtschaft.
  • Pflegesachleistungen. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst — eigener Abrechnungsweg.
  • Pflegehilfsmittel zur Wiederverwendung. Pflegebett, Toilettenstuhl, Hausnotruf — separater Antrag.

Wenn die 42 Euro nicht ausreichen

Bei aufwändiger Pflege — etwa bei mehreren Pflegeeinsätzen pro Tag — kann das gesetzliche Budget knapp werden. In solchen Fällen können Versicherte beim Anbieter weitere Produkte privat dazu bestellen. Die Pflegekasse übernimmt allerdings nicht mehr als den gesetzlichen Pauschalbetrag — alle darüber hinausgehenden Kosten tragen Versicherte selbst.

So nutzen Sie das Budget sinnvoll

  • Bedarf jeden Monat prüfen. Was haben Sie diesen Monat tatsächlich verbraucht? Eine kurze Bestandsprüfung hilft, das Pflegepaket realistisch zusammenzustellen.
  • Produktarten priorisieren. Setzen Sie zuerst auf das, was Sie täglich brauchen (Handschuhe, Desinfektion). Saisonale Produkte (Mundschutz) können flexibel ergänzt werden.
  • Monatlich anpassen. Verändert sich die Pflegesituation — Krankenhausaufenthalt, neuer Pflegegrad, mehr Pflegeeinsätze — passen Sie das Pflegepaket entsprechend an.

Häufige Fragen zum 42-Euro-Pflegepaket

Sind die 42 Euro pro Monat eine feste Auszahlung?
Nein. Die 42 Euro sind ein Pauschalbetrag, den die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt. Eine Auszahlung in bar findet nicht statt — der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was passiert, wenn ich weniger als 42 Euro im Monat brauche?
Nicht genutzte Beträge werden in der Regel nicht ausgezahlt und nicht in den Folgemonat übertragen. Der Anspruch gilt pro Monat — Sie nutzen das Budget anteilig oder verzichten ganz darauf.
Können die 42 Euro für andere Pflegeleistungen genutzt werden?
Nein. Der Pauschalbetrag ist zweckgebunden für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis). Andere Leistungen wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag laufen separat.
Können sich die 42 Euro ändern?
Ja, der Betrag ist gesetzlich festgelegt und kann durch Gesetzesänderungen angepasst werden. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse über die aktuell geltende Höhe.