Zum Inhalt springen

Pflegebox: dasselbe wie ein Pflegepaket

Pflegebox, Pflegepaket und Pflegemittelbox meinen alle das Gleiche: die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch durch einen Anbieter. Hier finden Sie den Überblick.

Pflegebox = Pflegepaket = Pflegemittelbox

Die Begriffe Pflegebox, Pflegepaket und Pflegemittelbox werden in Deutschland synonym genutzt. Gesetzlich ist die Leistung in § 40 SGB XI als „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" geregelt — alle drei Begriffe meinen dieselbe monatliche Sachleistung der Pflegekasse.

Unterschiede entstehen nicht durch den Namen, sondern durch den jeweiligen Anbieter — durch das Produktsortiment, die Flexibilität der monatlichen Zusammenstellung und den Service rund um Antrag und Versand.

Was in der Pflegebox enthalten ist

  • Einmalhandschuhe.
  • Bettschutzeinlagen — saugend oder waschbar.
  • Hände- und Flächendesinfektion.
  • Schutzschürzen.
  • Mund-Nasen-Schutz.

Mehr im Detail: Inhalt der Pflegebox · Pflegepaket Inhalt

Anspruch und Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
  • Häusliche Pflege. Pflege zu Hause — durch Angehörige oder ergänzend einen Pflegedienst.
  • Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Produkte werden im Pflegealltag tatsächlich benötigt.

Pflegebox beantragen

Sie wählen einen Anbieter, geben Ihre Daten online ein und der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Nach Genehmigung wird die Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause geliefert — im Rahmen des gesetzlichen Pauschalbetrags von aktuell bis zu 42 Euro pro Monat.

Schritt für Schritt: Pflegebox beantragen · 42-Euro-Regelung

Häufige Fragen zur Pflegebox

Ist eine Pflegebox dasselbe wie ein Pflegepaket?
In der Praxis ja. „Pflegebox", „Pflegepaket" und „Pflegemittelbox" werden synonym verwendet — gemeint ist immer die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen des gesetzlichen Pauschalbetrags.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim besteht in der Regel kein Anspruch.
Wie wird die Pflegebox finanziert?
Über den monatlichen Pauschalbetrag der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — aktuell bis zu 42 Euro pro Monat. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.