Der Pflegegrad 1 stellt die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar und wird Personen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen.
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Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) der Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers ermittelt. Dabei werden verschiedene Module, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung, bewertet. Erreicht der Antragsteller eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27, wird Pflegegrad 1 festgestellt. Dieser Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten und ihren Alltag zu erleichtern.
Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung notwendig. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Grundlage für die Bewertung ist das „Neue Begutachtungsassessment (NBA)“, bei dem verschiedeneModule wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens geprüft werden. Für Pflegegrad 1 ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ definiert. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Begutachtung zwischen 12,5 und 27 Punkte erreicht werden müssen.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Ein wichtiger Baustein ist der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (Stand Januar 2025). Dieser Betrag kann für unterschiedliche Dienstleistungen eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe,Alltagsbegleitung oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen. Zudem besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, die wichtige Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe umfassen. Auch Zuschüsse für einen Hausnotruf oder Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können in Anspruch genommen werden, um das Wohnumfeld sicherer und barrierefreier zu gestalten.
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Leistungen bei Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und ihren Alltag zu erleichtern. Dazu gehört der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann. Zudem besteht Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Auch Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, einen Hausnotrufanschluss und gegebenenfalls ein Wohngruppenzuschuss können in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen sollen Betroffenen helfen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause zu leben.
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Überblick über die Leistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, ihre Selbstständigkeit im Alltag so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern. Obwohl die finanziellen Leistungen im Vergleich zu höheren Pflegegraden geringer ausfallen, bieten sie dennoch eine wertvolle Unterstützung. Zu den wichtigsten Leistungen gehören der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, der für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden kann, sowie der Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zudem können Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und der Wohngruppenzuschlag in Anspruch genommen werden, um das Wohnumfeld den individuellen Bedürfnissen anzupassen und das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu fördern. Auch eine umfassende Pflegeberatung und die Teilnahme an Pflegekursen für Angehörige stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kostenfrei zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Die Kosten für diese Verbrauchsprodukte werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat übernommen. Dies hilft, die laufenden Ausgaben für die Pflege zu Hause zu reduzieren und die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 131 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, wie beispielsweise Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Im Gegensatz zu den Pflegegraden 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, etwa für Unterstützung beim Duschen oder Baden.
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Pflegehilfsmittel im Detail
Bei der häuslichen Pflege mit Pflegegrad 1 spielen Pflegehilfsmittel eine wichtige Rolle. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugeschnitten und tragen dazu bei, den Alltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
Arten von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es eine Vielzahl an Produkten, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel zur hygienischen Reinigung von Händen und Oberflächen, Einmalhandschuhe und Schutzschürzen zum Schutz vor Keimen und Kontamination, sowie Bettschutzeinlagen und Mundschutz zur Vermeidung von Infektionen und zur Wahrung der Hygiene im Pflegebereich. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu schützen und die Pflege zu Hause sicherer zu gestalten.
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox für Pflegegrad 1, da sie dazu dienen, die Verbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu verhindern. Sie werden zur Reinigung und Desinfektion von Händen, Oberflächen und medizinischen Instrumenten verwendet, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Dies ist besonders wichtig in der häuslichen Pflege, wo ein erhöhtes Risiko für Infektionen bestehen kann. Die Kosten für Desinfektionsmittel werden im Rahmen des monatlichen Budgets für Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro von der Pflegekasse übernommen.
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Einmalhandschuhe und Schutzschürzen
Bei der häuslichen Pflege sind Hygiene und Schutz von großer Bedeutung. Einmalhandschuhe schützen sowohl die pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen und Infektionen. Sie sind besonders wichtig bei Tätigkeiten wie dem Wechseln von Verbänden oder der Körperpflege. Schutzschürzen bieten zusätzlichen Schutz der Kleidung vor Verunreinigungen und sind leicht zu reinigen. Beide Hilfsmittel tragen dazu bei, eine hygienische Umgebung zu schaffen und das Risiko von Krankheitsübertragungen zu minimieren.
Bettschutzeinlagen und Mundschutz
Bei der häuslichen Pflege sind Bettschutzeinlagen eine große Hilfe, um Matratzen und Bettwäsche vor Verunreinigungen zu schützen. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder wenn bettlägerige Personen zum Schwitzen neigen. Ein Mundschutz kann sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Keimen und Infektionen schützen, besonders bei der direkten Pflege oder bei geschwächtem Immunsystem.
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Beantragung
Die Beantragung einer Pflegebox erfolgt in wenigen Schritten. Zuerst muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach der Genehmigung kann ein Anbieter für die Pflegebox ausgewählt werden. Viele Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung, von der Antragstellung bis zur monatlichen Lieferung. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben bei der Auswahl des Anbieters zu berücksichtigen, um eine optimale Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln sicherzustellen.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Die Antragstellung bei der Pflegekasse ist ein formaler, aber wichtiger Schritt, um die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Zunächst ist es notwendig, einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dies kann formlos per Telefon, E-Mail oder schriftlich erfolgen. Nach Eingang Ihres Antrags wird die Pflegekasse in der Regel einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragen, Ihre individuelle Pflegesituation zu beurteilen. Dieser Gutachter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Begutachtung zu vereinbaren. Es ist ratsam, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten, indem Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne und Informationen über Ihre aktuelle Pflegesituation bereithalten. Der Gutachter wird Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens prüfen und bewerten. Auf Basis dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über Ihren Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bei Ablehnung oder einer für Sie unzureichenden Einstufung das Recht haben, Widerspruch einzulegen.
Ablauf von Antragstellung bis zur Lieferung
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung Ihres Antrags. Im positiven Fall wird Ihnen mitgeteilt, welcher Pflegegrad Ihnen zugewiesen wurde. Nach der Feststellung des Pflegegrades können Sie die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegebox wird in der Regel monatlich versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Die genauen Details zur Lieferung, wie beispielsweise der Liefertermin, werden in der Regel mit dem Anbieter der Pflegebox vereinbart.
Finanzierung und Kostenübernahme
Die Finanzierung der Pflegebox und die Kostenübernahme erfolgen in der Regel durch die Pflegekasse. Personen mit Pflegegrad 1 haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, die in der Pflegebox enthalten sind. Die genauen Bedingungen und der Umfang der Kostenübernahme können je nach Pflegekasse variieren. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Pflegekasse über die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, können gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Unterstützungen oder private Zuzahlungen in Betracht gezogen werden, um den Bedarf an Pflegehilfsmitteln und Unterstützung im Pflegealltag zu decken.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Kosten, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, sowie die Kosten für die Beratung durch Pflegeberater und Pflegestützpunkte. Auch die Kosten für die Anpassung des Wohnraums, beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche, können von der Pflegekasse übernommen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss für eine Wohngemeinschaft zu erhalten, wenn der Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt.
Was tun, wenn die Leistungen nicht ausreichen?
Auch wenn die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 begrenzt sind, gibt es Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Ein Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid kann eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass der tatsächliche Pflegebedarf höher ist. Zudem können nicht ausgeschöpfte Leistungsansprüche, wie der Entlastungsbetrag, angespart und später genutzt werden. Eine Beratung durch einen Pflegeberater oder die örtlichen Pflegestützpunkte kann helfen, individuelle Lösungen und zusätzliche Unterstützungsangebote zu finden.
Anbieter und Services
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox ist es wichtig, auf verschiedene Kriterien zu achten. Zunächst sollte der Anbieter eine einfache und unkomplizierte Antragstellung bei der Pflegekasse ermöglichen. Viele Anbieter übernehmen den kompletten Antragsprozess, was pflegende Angehörige erheblich entlastet. Des Weiteren ist es ratsam, auf die Qualität und Vielfalt der in der Pflegebox enthaltenen Produkte zu achten. Ein guter Anbieter stellt sicher, dass alle Produkte den gängigen Qualitätsstandards entsprechen und auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Auch der Kundenservice spielt eine entscheidende Rolle. Ein kompetenter und freundlicher Kundenservice hilft bei Fragen und Problemen schnell und unbürokratisch weiter. Nicht zuletzt sollte man die Preise und Lieferbedingungen der verschiedenen Anbieter vergleichen, um das beste Angebot zu finden.
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Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine Zulassung der Pflegekassen besitzt, um die Kostenübernahme gemäß § 40 SGB XI zu gewährleisten. Achten Sie darauf, dass die angebotenen Pflegehilfsmittel den Qualitätsstandards entsprechen und die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllen. Ein guter Kundenservice, eine einfache Bestellabwicklung und eine zuverlässige, versandkostenfreie Lieferung sind weitere wichtige Kriterien. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter, um das beste Angebot zu finden. Einige Anbieter bieten auch zusätzliche Services wie eine persönliche Beratung oder flexible Anpassung der Pflegebox an die jeweiligen Bedürfnisse an.
Vergleich von Anbietern und Leistungen
Bei der Auswahl eines Anbieters für eine Pflegebox ist es wichtig, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören der Preis, die enthaltenen Produkte, die Flexibilität bei der Zusammenstellung der Box und der Kundenservice. Einige Anbieter bieten beispielsweise die Möglichkeit, die Box individuell anzupassen oder zusätzliche Produkte hinzuzufügen. Es lohnt sich auch, auf Testberichte und Kundenbewertungen zu achten, um einen zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Anbieter zu finden. Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft, die beste Option für die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zu finden.
Wichtige Hinweise und Tipps
Bei der Bewältigung des Pflegealltags können Sie sich auf die Unterstützung von Pflegeberatern und Pflegestützpunkten verlassen. Diese bieten eine wertvolle Orientierung im komplexen System der Pflegeleistungen und helfen Ihnen, die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden. Sie informieren über Ihre Rechte, unterstützen bei der Antragstellung und vermitteln Kontakte zu relevanten Anbietern und Diensten. Pflegende Angehörige finden hier ebenfalls ein offenes Ohr und können von Beratungsangeboten, Schulungen und Selbsthilfegruppen profitieren, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Beratung durch Pflegeberater und Pflegestützpunkte
Bei Fragen rund um die Pflege und den möglichen Anspruch auf Leistungen stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Pflegeberater und Pflegestützpunkte bieten eine umfassende und individuelle Beratung an. Sie helfen Ihnen, sich im komplexen System der Pflegeversicherung zurechtzufinden, und informieren über Ihre Rechte und Ansprüche. Zudem unterstützen sie Sie bei der Antragstellung und der Organisation der Pflege. Die Beratung ist in der Regel kostenfrei und kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen. Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen, die von den Kommunen und Pflegekassen gemeinsam betrieben werden. Sie bieten eine neutrale und unabhängige Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Neben den genannten Ansprüchen auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse gibt es weitere Unterstützungen für pflegende Angehörige. Der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist, und ihnen daher einige zusätzliche Leistungen zugesprochen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit zu beantragen, um sich ganz oder teilweise der Pflege widmen zu können. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann in Anspruch genommen werden, wenn kurzfristig eine Auszeit vom Beruf benötigt wird, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen.