Pflegehilfsmittel sind eine wichtige Unterstützung für die häusliche Pflege.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Das Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) räumt Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich ein (Stand 2025, bis Ende 2024 sind es bis zu 40 Euro/Monat). Diese Hilfsmittel umfassen Produkte, die aus hygienischen Gründen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzbekleidung. Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern und sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Infektionen zu schützen.
Definition und Anspruch
Pflegehilfsmittel sind eine wichtige Unterstützung für die häusliche Pflege. Wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und die Pflege zu Hause, in einer WG oder im betreuten Wohnen stattfindet, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Hilfsmittel umfassen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz, die den Pflegealltag erleichtern und für Hygiene sorgen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich vor (Stand 2025).
Gesetzliche Basis
Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bildet das Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI). Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Hilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege und der Aufrechterhaltung der Hygiene. Für Menschen, die in einem Pflegeheim leben, gelten abweichende Regelungen, da hier das Heim für die Versorgung zuständig ist.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Hygiene- und Schutzmittel wie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Artikel sind essenziell, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Ergänzend dazu können auch Bettschutzeinlagen und weitere Hilfsmittel enthalten sein, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern. Die genaue Zusammenstellung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Box individuell anzupassen, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
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Hygiene- und Schutzmittel
Die Pflegebox enthält eine Reihe von Hygiene- und Schutzmitteln, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu verhindern und eine saubere Umgebung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die eine effektive Reinigung und Desinfektion ermöglichen. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Kontamination. Bei Bedarf sind auch Mundschutzmasken und FFP2-Masken enthalten, um das Risiko von Atemwegsinfektionen zu minimieren. Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen ergänzen das Sortiment, um die Hygiene im Bettbereich zu gewährleisten und die Kleidung des Pflegenden vor Verschmutzungen zu schützen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, eine sichere und hygienische Umgebung für die häusliche Pflege zu schaffen.
Weitere Hilfsmittel
Neben den genannten Hygiene- und Schutzmitteln können Pflegeboxen auch weitere nützliche Hilfsmittel enthalten. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, die bei Inkontinenz oder zur Vermeidung von Verunreinigungen des Bettes eingesetzt werden. Auch Schutzschürzen zum einmaligen Gebrauch oder waschbare Varianten können Teil einer Pflegebox sein, um die Kleidung der pflegenden Person vor Verschmutzungen zu schützen. Je nach Bedarf können auch Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken enthalten sein, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die genaue Zusammenstellung der Pflegebox richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und kann in Absprache mit dem Anbieter angepasst werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Um die monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegend ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, sei es im eigenen Zuhause, im Haus der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Eine weitere Bedingung ist, dass die pflegebedürftige Person von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut wird. Bewohner von stationären Pflegeheimen haben in der Regel keinen Anspruch auf die Pflegebox, da sie bereits durch das Heim mit den notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden.
Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Pflegebox. Er dient als Maßstab für den Grad der Selbstständigkeit und die benötigte Unterstützung einer pflegebedürftigen Person. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Umfang der Beeinträchtigungen widerspiegeln. Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter auch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die in einer Pflegebox enthalten sind. Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer von der Pflegekasse beauftragter Gutachter festgestellt. Die Höhe des Pflegegrades bestimmt maßgeblich den Umfang der finanziellen Unterstützung und die Art der Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
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Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege wird durch die Möglichkeit, eine Pflegebox zu nutzen, deutlich erleichtert. Anspruchsberechtigte mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden, haben die Möglichkeit, diese finanzielle Unterstützung zu nutzen. Die Pflegebox enthält wichtige Hygiene- und Schutzmittel, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Pflegealltag erleichtern und für ein hygienisches Umfeld sorgen. Die Kosten für diese Verbrauchsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen (Stand Januar 2025). Dies stellt eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige dar und unterstützt sie bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege.
Beantragung und Kostenübernahme
Die Beantragung der Pflegebox und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse gestalten sich in der Regel unkompliziert. Um die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch die Antragstellung und die Abrechnung mit der Pflegekasse, was den Prozess für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erheblich vereinfacht. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Antragstellung
Um die Pflegehilfsmittel kostenfrei zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Dieser Antrag besteht aus mehreren Teilen, die als Anlagen bezeichnet werden. Diese Anlagen dienen als Orientierungshilfe, wobei einige von Ihnen oder dem Leistungserbringer bearbeitet werden müssen. Zur Beantragung benötigen Sie das Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (Anlage 4) sowie die Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Anlage 2). Zunächst wird das Formular Anlage 4 ausgefüllt und von der versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben. Hier werden Angaben zur Art der benötigten Pflegehilfsmittel gemacht. Mit der Anlage 2 wird dann der Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestätigt. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegehilfsmittel nicht vom Arzt verschrieben werden müssen. Der Antrag auf Kostenübernahme kann unkompliziert bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
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Kostenübernahme durch Pflegekasse
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro (Stand 2025) monatlich. Die Hilfsmittel sind nicht gratis, jedoch für den Betroffenen kostenlos, wenn die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Werden Sie als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt, haben Sie gem. §78 Abs. 1 i. V. m. §40 SGB XI einen Anspruch auf den monatlichen Erhalt von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Damit Sie die Pflegehilfsmittel kostenfrei entgegennehmen können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Bestellung und Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox sollte man darauf achten, dass dieser eine qualifizierte Beratung anbietet und auf die individuellen Bedürfnisse eingeht. Viele Anbieter ermöglichen eine bequeme Online-Bestellung, bei der die gewünschten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause geliefert werden. Es ist ratsam, einen Anbieter zu wählen, der die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt, um den Aufwand für den pflegenden Angehörigen zu minimieren. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, die Pflegebox individuell anzupassen oder aus verschiedenen vorgefertigten Boxen auszuwählen.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Auswahl von Anbietern
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegebox gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter zertifiziert und vertrauenswürdig ist, um eine hohe Qualität der Produkte zu gewährleisten. Viele zugelassene Dienstleister arbeiten direkt mit den Pflegekassen zusammen und übernehmen die Abrechnung, was Ihnen zusätzlichen Aufwand erspart. Ein weiterer Vorteil ist die regelmäßige, versandkostenfreie Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Prüfen Sie, ob der Anbieter eine individuelle Anpassung der Pflegebox ermöglicht, damit diese optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. So stellen Sie sicher, dass Sie genau die Produkte erhalten, die Sie tatsächlich benötigen.
Online-Bestellung
Die Bestellung einer Pflegebox kann unkompliziert online erfolgen. Zahlreiche Anbieter, die mit den Pflegekassen kooperieren, ermöglichen es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die benötigten Hilfsmittel bequem von zu Hause aus auszuwählen und zu ordern. Diese zugelassenen Dienstleister übernehmen in der Regel auch die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, sodass sich der Aufwand für den Besteller auf ein Minimum reduziert. Die bestellten Pflegehilfsmittel werden dann regelmäßig, meist monatlich, versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Viele Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Anpassung der Pflegebox, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die den Alltag pflegender Angehöriger erheblich erleichtern. Einer der größten Pluspunkte ist die Bequemlichkeit: Die benötigten Pflegehilfsmittel werden monatlich direkt nach Hause geliefert. Das spart Zeit und Aufwand für den Einkauf in Apotheken oder Sanitätshäusern. Zudem ermöglicht die individuelle Anpassung der Pflegebox eine bedarfsgerechte Versorgung. Pflegende können die Produkte auswählen, die sie tatsächlich benötigen, und somit eine optimale Unterstützung für die häusliche Pflege gewährleisten. Dies vermeidet unnötige Lagerhaltung von nicht benötigten Artikeln und stellt sicher, dass immer die passenden Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Bequemlichkeit und Zeitersparnis
Die Pflegebox bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine erhebliche Zeitersparnis und Bequemlichkeit für pflegende Angehörige. Anstatt die benötigten Pflegehilfsmittel mühsam in verschiedenen Geschäften oder Apotheken zusammensuchen zu müssen, wird die Pflegebox bequem nach Hause geliefert. Dies spart wertvolle Zeit, die für die eigentliche Pflege und Betreuung der hilfsbedürftigen Person genutzt werden kann. Zudem entfällt die Notwendigkeit, sich regelmäßig um den Nachschub an Verbrauchsmaterialien zu kümmern, da die Pflegebox in der Regel monatlich automatisch geliefert wird. Die Anbieter übernehmen oft auch die Abwicklung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand zusätzlich reduziert.
Individuelle Anpassung
Die Zusammenstellung der Pflegebox kann individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Anbieter von Pflegeboxen ermöglichen oft eine flexible Auswahl der Produkte, sodass die enthaltenen Artikel optimal auf die jeweilige Pflegesituation zugeschnitten sind. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Anzahl und Art der einzelnen Hygiene- und Schutzmittel, wie beispielsweise Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, bedarfsgerecht zu variieren. Durch diese individuelle Anpassung wird sichergestellt, dass die Pflegebox tatsächlich die benötigten Hilfsmittel enthält und somit eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag darstellt.
Kombination mit technischen Hilfsmitteln
Die Kombination der Pflegebox mit technischen Hilfsmitteln kann die häusliche Pflege zusätzlich erleichtern. Während die Pflegebox primär Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel und Handschuhe enthält, können technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Notrufsystem oder spezielle Lagerungshilfen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern und die Arbeit der Pflegenden erleichtern. Beispielsweise kann ein höhenverstellbares Pflegebett die Körperpflege erleichtern und gleichzeitig das Risiko von Rückenbeschwerden bei den Pflegenden reduzieren. Ein Notrufsystem wiederum bietet zusätzliche Sicherheit, falls der Pflegebedürftige stürzt oder in eine Notlage gerät. Durch die Kombination von Verbrauchsmaterialien aus der Pflegebox und technischen Hilfsmitteln lässt sich eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung in der häuslichen Pflege sicherstellen.
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FAQ
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox? Anspruch auf eine Pflegebox haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden. Was ist in einer Pflegebox enthalten? Pflegeboxen enthalten typischerweise Hygiene- und Schutzmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Der genaue Inhalt kann je nach Anbieter und individuellem Bedarf variieren. Wie wirkt sich die Auszahlung der Pflegebox auf das Pflegegeld aus? Die Inanspruchnahme einer Pflegebox hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes. Die Kosten für die Pflegebox werden zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 Anspruch auf die Pflegebox. Es ist hierbei unerheblich, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, in einer Wohngemeinschaft oder durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Wichtig ist, dass die Versorgung nicht in einem vollstationären Pflegeheim stattfindet, da hier die Einrichtung selbst für die benötigten Pflegehilfsmittel aufkommt.
Was ist enthalten?
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern und zur Hygiene beitragen. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die eine keimfreie Umgebung gewährleisten. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Infektionen. Bettschutzeinlagen sorgen für zusätzlichen Schutz des Bettes bei Inkontinenz. Auch Mundschutz und FFP2-Masken sind enthalten, um das Risiko einer Ansteckung mit Krankheitserregern zu minimieren. Ergänzend dazu können Schutzschürzen die Kleidung vor Verschmutzungen schützen.
Auszahlung und Pflegegeld
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf die Auszahlung von bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Dieses Geld ist dafür gedacht, den Kauf von Produkten wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen zu finanzieren. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse, entweder direkt oder über einen zugelassenen Anbieter. Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Geld nicht vom Pflegegeld abgezogen wird und dazu dient, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.