Die Grundlage für den Bezug von Leistungen bei Pflegegrad 2 bildet der Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegeversicherung.
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Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Dabei wird anhand eines Kriterienkatalogs die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Erreicht die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, liegt die Voraussetzung für Pflegegrad 2 vor. Dieser Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu vielfältigen Unterstützungsleistungen, die darauf abzielen, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten.
Definition Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird Menschen zuerkannt, die erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass ihre Fähigkeit, alltägliche Aufgaben ohne Hilfe zu bewältigen, bereits deutlich eingeschränkt ist. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Gutachter im Rahmen einer Begutachtung feststellen, dass die betreffende Person in ihrer Selbstständigkeit so eingeschränkt ist, dass sie einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht. Diese Punktzahl ergibt sich aus der Bewertung verschiedener Module, die unterschiedliche Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung umfassen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Daraufhin erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Die Gutachter bewerten die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Erreicht die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, so gelten die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 als erfüllt.
II. Leistungen bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene monatliche Leistungen zu, die Ihren Alltag erleichtern können. Dazu gehören der Entlastungsbetrag von 125 Euro, der flexibel für beispielsweise Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen eingesetzt werden kann, Zuschüsse zum Hausnotruf für zusätzliche Sicherheit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, sowie ein Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngemeinschaften.
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Monatliche Leistungen
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene monatliche Leistungen zu, die Ihre häusliche Pflege und Ihren Alltag erleichtern sollen. Dazu gehören der Entlastungsbetrag, Zuschüsse zum Hausnotruf, die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie ein Wohngruppenzuschlag, falls Sie in einer ambulanten Wohngemeinschaft leben. Diese Leistungen können dazu beitragen, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Dieser Betrag kann flexibel für verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden, beispielsweise für die Teilnahme an Betreuungsgruppen, eine Alltagsbegleitung, Einkaufshilfen oder Haushaltshilfen. Auch die Kosten für Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Pflege können damit teilweise finanziert werden. Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade einheitlich 125 Euro pro Monat.
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Zuschüsse zum Hausnotruf
Ein Hausnotruf kann für ältere Menschen und Menschen mit Pflegebedarf eine große Hilfe sein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können. Bei einem anerkannten Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 25,50 Euro monatlich, um die Kosten für ein Hausnotrufsystem zu decken. Voraussetzung ist, dass die Person alleine lebt oder mit jemandem zusammenwohnt, der im Notfall keine Hilfe rufen kann und aufgrund ihres Gesundheitszustandes jederzeit eine Notsituation eintreten kann. Der Hausnotruf bietet Sicherheit und ermöglicht es den Betroffenen, länger selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenziell, um die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und Infektionen vorzubeugen. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, FFP2-Masken und Bettschutzeinlagen. Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Diese Mittel werden entweder über einen Versand-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen, wobei die Kosten direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden können. Alternativ können die Produkte selbst gekauft und die Kosten erstattet werden.
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs
Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad, die in einer ambulanten Wohngemeinschaft (WG) leben. Dieser Zuschlag dient dazu, die Kosten für die Organisation und den Betrieb der WG zu decken. Seit 2024 beträgt der Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die WG muss eine selbstorganisierte, ambulante Wohngemeinschaft sein, in der mindestens drei pflegebedürftige Personen leben. Zudem muss eine Person als Verantwortlicher für die Organisation der WG bestimmt sein. Der Wohngruppenzuschlag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt und soll dazu beitragen, ein selbstbestimmtes Leben in einer gemeinschaftlichen Wohnform zu ermöglichen.
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Jährliche Leistungen
Neben den monatlichen Zuwendungen gibt es auch jährliche Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zustehen. Dazu gehören die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege, die beide eine wichtige Rolle spielen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Die Kurzzeitpflege greift, wenn eine zeitweise stationäre Versorgung notwendig ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Verhinderungspflege hingegen kommt zum Einsatz, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, etwa durch Urlaub oder Krankheit, und eine andere Person die Pflege zu Hause übernimmt. Für die Kurzzeitpflege stehen jährlich 1.774 Euro zur Verfügung, während die Verhinderungspflege mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr bezuschusst wird.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Option, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der pflegenden Angehörigen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage im Jahr, wobei die Pflegekasse Kosten bis zu 1.774 Euro übernimmt. Diese Leistung ermöglicht es, die Versorgungslücke zu schließen und den Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung professionell betreuen zu lassen.
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Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglicht. Wenn die private Pflegeperson, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Bei Pflegegrad 2 können jährlich bis zu 1.612 Euro für maximal 42 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistung kann durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Familienmitglieder oder auch Ehrenamtliche erbracht werden. Es ist sogar möglich, nicht verbrauchtes Budget der Kurzzeitpflege anteilig für die Verhinderungspflege zu nutzen, wodurch sich der finanzielle Rahmen erweitern lässt.
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Einmalige Leistungen
Neben den regelmäßigen monatlichen und jährlichen Leistungen gibt es auch einmalige Zuschüsse, die bei Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können. Diese sind besonders hilfreich, um die häusliche Umgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen oder spezielle Wohnformen zu fördern.
Wohnraumanpassung
Für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, ist eine Wohnraumanpassung oft entscheidend, um die Selbstständigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei können verschiedene Maßnahmen in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, um die Überwindung von Treppen zu erleichtern, oder der Umbau des Badezimmers, um es barrierefrei zu gestalten. Die Pflegeversicherung kann solche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.000 Euro pro Umbauprojekt bezuschussen. Es ist wichtig, diese Maßnahmen im Voraus zu planen und mit der Pflegeversicherung abzustimmen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Anschubfinanzierung Pflege-WG
Für den Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft (WG) können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro erhalten. Dieser Zuschuss dient dazu, die Gründungskosten einer neuen WG zu decken und das gemeinschaftliche Wohnen zu erleichtern. Es können auch notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohngemeinschaft als Wohnraumanpassungsmaßnahme bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Gesamtsumme der Umbaumaßnahmen den Betrag von 16.000 Euro je Wohngemeinschaft nicht überschreiten darf.
III. Kombination von Leistungen
Bei Pflegegrad 2 ist eine Kombination verschiedener Leistungen möglich, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Besonders relevant ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Pflegedienst in die Versorgung eingebunden sind. Nicht vollständig ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können zudem in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden, um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Diese Flexibilität ermöglicht eine passgenaue Unterstützung, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen spürbar erleichtert.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei zentrale Leistungen der Pflegeversicherung, die miteinander kombiniert werden können, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten. Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden. Pflegesachleistungen hingegen sind für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes bestimmt, der die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung unterstützt. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich, wenn der ambulante Pflegedienst nicht den gesamten Betrag der Pflegesachleistungen ausschöpft. In diesem Fall wird ein prozentualer Anteil des nicht verbrauchten Sachleistungsbetrags als Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Diese Kombinationspflege ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Gestaltung der Pflege, bei der sowohl die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte als auch die wertvolle Arbeit der pflegenden Angehörigen berücksichtigt werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bietet Ihnen die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Mittel optimal zu nutzen. Nicht genutztes Budget für die Kurzzeitpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden und umgekehrt. Wenn Sie das Budget für die sechswöchige Verhinderungspflege nicht vollständig ausschöpfen, können Sie das restliche Budget für eine Ausdehnung der Kurzzeitpflege nutzen. Umgekehrt können Sie maximal 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden, wodurch sich der Gesamtbetrag für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro erhöhen kann.
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IV. Weitere Hilfen und Unterstützung
Neben den bereits genannten finanziellen Unterstützungen gibt es weitere wertvolle Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu gehören spezielle Pflegekurse, die Angehörige auf die häusliche Pflege vorbereiten und ihnen wichtige Kenntnisse vermitteln. Zudem stehen kostenlose Pflegeberater zur Seite, die bei Fragen rund um die Pflege helfen, Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und bei der Organisation der Versorgung behilflich sind.
Pflegekurse für Angehörige
Pflegekurse für Angehörige sind eine wertvolle Unterstützung, um grundlegende Kenntnisse und praktische Tipps für die Pflege zu erlernen. Diese Kurse werden in der Regel von Sozialstationen, kirchlichen Organisationen und Krankenkassen angeboten. Sie vermitteln wichtige Fähigkeiten im Bereich der Körperpflege, Lagerungstechniken, Hygiene und Selbstpflege. Es gibt auch spezielle Pflegekurse, die sich bestimmten Krankheiten wie Demenz oder Parkinson widmen und auf die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Ein wichtiger Schwerpunkt aller Kurse ist die Schulung der Teilnehmer, Veränderungen im Krankheitsbild zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.
Kostenlose Pflegeberatung
Eine kostenlose Pflegeberatung ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Pflegeberater helfen Ihnen, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden. Sie informieren über die verschiedenen Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel die Leistungen der Pflegeversicherung, und geben Hilfestellung bei der Organisation der häuslichen Pflege. Die Beratung ist kostenlos und kann in Anspruch genommen werden, um individuelle Fragen zu klären und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.