Pflegepaket 42 Euro

Pflegehilfsmittel sind essenzielle Geräte und Verbrauchsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen.

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Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern und Beschwerden zu lindern. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterscheiden: technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Notrufsysteme sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, darunter Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und FFP2-Masken. Alle typischen Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen aufgeführt. Privatversicherte finden diese in ihrem Versicherungsvertrag. Die Pflegeversicherung stellt diese Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung, sofern sie pflegerisch notwendig sind.

Definition & Anspruch

Das Pflegepaket, oft auch als Pflegebox bezeichnet, beinhaltet verschiedene Pflegehilfsmittel, die speziell für die häusliche Pflege konzipiert sind. Diese Hilfsmittel umfassen Produkte wie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegenden zu minimieren. Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf diese Hilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025), was eine erhebliche finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige darstellt.

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Gesetzliche Basis (§ 40 SGB XI)

Die gesetzliche Grundlage für das Pflegepaket bildet § 40 des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI). Dieser Paragraph räumt Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ein. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und eine menschenwürdige Versorgung sicherzustellen. Die Pflegekassen übernehmen demnach die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel, zu denen auch die hier beschriebenen zum Verbrauch bestimmten Artikel gehören. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige die notwendigen Hilfsmittel erhalten, um ihren Alltag bestmöglich bewältigen zu können.

Vorteile der Pflegebox

Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Inhalt

Die Inhalte eines Pflegepakets sind vielfältig und auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten. Zu den typischen Produkten gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Hygiene spielen. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen. Bettschutzeinlagen bieten zusätzlichen Schutz und Komfort, insbesondere bei Inkontinenz. Auch Mundschutz und FFP2-Masken sind häufig enthalten, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Die Zusammenstellung der Pflegeboxen kann je nach Anbieter variieren, wobei einige auch wiederverwendbare Artikel wie waschbare Bettschutzeinlagen anbieten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenziell für die häusliche Pflege, da sie dazu beitragen, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Hilfsmittel umfassen unter anderem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und gegebenenfalls auch einen Mundschutz. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf eine Kostenübernahme für diese Verbrauchsmittel von bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese Unterstützung entlastet pflegende Angehörige erheblich, da sie die notwendigen Materialien für eine hygienische und sichere Pflegeumgebung bereitstellt.

Händedesinfektion

Für die Händedesinfektion in der häuslichen Pflege stehen verschiedene Produkte zur Verfügung, darunter Desinfektionsmittel in flüssiger Form, als Gel oder als Tücher. Sie alle haben das Ziel, Keime und Erreger auf der Haut abzutöten und somit das Infektionsrisiko sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekraft zu minimieren. Die Händedesinfektion ist besonders wichtig vor Tätigkeiten wie der Medikamentengabe, der Mundpflege, dem Katheterwechsel oder der Versorgung eines künstlichen Darmausgangs. Durch die regelmäßige und korrekte Anwendung von Händedesinfektionsmitteln kann ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung von Infektionen geleistet werden.

Flächendesinfektion

Flächendesinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, um die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu verhindern. Sie werden auf Oberflächen von Gegenständen oder Fußböden angewendet, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Sanitäranlagen oder Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Auch Pflegebetten sollten regelmäßig desinfiziert werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Durch die Anwendung von Flächendesinfektionsmitteln wird eine hygienische Umgebung geschaffen, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegende Person schützt.

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und dienen dazu, Körperflüssigkeiten im Bett aufzufangen. Sie schützen Matratze und Bettwäsche vor Verunreinigungen, insbesondere bei Inkontinenz oder stark nässenden Wunden. Dadurch wird nicht nur die Hygiene verbessert, sondern auch der Komfort für die pflegebedürftige Person erhöht. Bettschutzeinlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen, sowohl zum einmaligen Gebrauch als auch als wiederverwendbare Varianten. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung zur Inkontinenzversorgung und tragen dazu bei, den Alltag für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu erleichtern.

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Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel und erfüllen eine doppelte Schutzfunktion. Sie dienen dazu, sowohl die pflegebedürftige Person vor Keimen und Verunreinigungen zu schützen als auch die Pflegekraft vor möglichen Infektionen. Die Handschuhe sind in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex erhältlich, wobei die Wahl des Materials von der individuellen Hautverträglichkeit abhängt. Neben klassischen Handschuhen sind auch Fingerlinge als anerkanntes Pflegehilfsmittel verfügbar, obwohl Experten in den meisten Pflegesituationen eher die Verwendung von vollständigen Handschuhen empfehlen. Einmalhandschuhe sollten beispielsweise bei der Mundpflege oder beim Wechseln von Inkontinenzmaterial getragen werden, um ein Höchstmaß an Hygiene zu gewährleisten.

Beantragung

Die Beantragung des Pflegepakets gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Dienst. Um das Pflegepaket zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Alternativ können die benötigten Pflegehilfsmittel auch selbstständig gekauft und die Kosten im Rahmen des monatlichen Budgets von 42 Euro bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Voraussetzungen

Um das Pflegepaket im Wert von 42 Euro zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Personen, die vollstationär im Pflegeheim versorgt werden, haben keinen Anspruch auf dieses zusätzliche Pflegegeld, da die notwendigen Hilfsmittel bereits durch die Einrichtung gestellt werden.

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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.

Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

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Pflegegrad & Häusliche Pflege

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Die Kosten für diese sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen. Dieser Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt.

Kostenübernahme

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst versorgt werden und einen Pflegegrad (1 bis 5) besitzen, haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese Mittel umfassen Produkte wie Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen, die dazu dienen, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wobei der Anspruch nicht auf stationäre Pflegeheimbewohner oder Patienten im Krankenhaus zutrifft.

42 Euro monatlich

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der monatliche Betrag, der für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beansprucht werden kann, auf 42 Euro. Diese Erhöhung, die im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegt ist, soll pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien helfen, die steigenden Kosten für notwendige Hilfsmittel besser zu bewältigen. Es ist eine positive Entwicklung, die anerkennt, dass die häusliche Pflege eine wertvolle, aber oft belastende Aufgabe ist, und die finanzielle Unterstützung dazu beiträgt, den Alltag zu erleichtern.

Bezugswege

Pflegehilfsmittel können auf verschiedenen Wegen bezogen werden. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen Online-Anbieter, die sich auf die Zusammenstellung und den Versand von Pflegepaketen spezialisiert haben. Diese Anbieter übernehmen oft die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, was den Bestellprozess erheblich vereinfacht. Alternativ können Pflegehilfsmittel auch in Apotheken oder Sanitätshäusern erworben werden. Einige Pflegekassen bieten zudem die Möglichkeit, die benötigten Produkte selbst zu kaufen und sich die Kosten im Nachhinein erstatten zu lassen. Es ist ratsam, sich vorab bei der eigenen Pflegekasse über die verschiedenen Bezugswege und die jeweiligen Konditionen zu informieren.

Online & Apotheken

Pflegebedürftige und ihre Familien haben die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel nicht nur online, sondern auch in lokalen Apotheken zu beziehen. Viele Apotheken bieten ein Sortiment an Produkten an, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dies ermöglicht es, die benötigten Artikel persönlich auszuwählen und sich von Apothekern beraten zu lassen. Der Bezug über Apotheken bietet den Vorteil einer direkten Verfügbarkeit und der Möglichkeit, bei Fragen oder Unsicherheiten sofort fachkundigen Rat einzuholen. Einige Apotheken rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab, was den Prozess für die Betroffenen vereinfacht.

Vorteile

Die Inanspruchnahme eines Pflegepakets bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Pflegebedürftige und ihre Familien. Einer der wichtigsten Vorteile ist die finanzielle Entlastung, da die Kosten für die notwendigen Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen werden. Dies ermöglicht es den Betroffenen, sich auf die bestmögliche Versorgung zu konzentrieren, ohne sich um die finanzielle Belastung sorgen zu müssen. Darüber hinaus gewährleistet das Pflegepaket den Zugang zu hochwertigen und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Produkten, was die Qualität der Pflege erheblich verbessert. Die regelmäßige und bequeme Lieferung nach Hause spart Zeit und Aufwand, da die notwendigen Hilfsmittel nicht mehr selbstständig besorgt werden müssen. Nicht zuletzt trägt die Nutzung eines Pflegepakets zur Sicherheit und Hygiene bei, da es die Einhaltung wichtiger Hygienestandards in der häuslichen Pflege unterstützt und somit das Risiko von Infektionen reduziert.

Für die Pflege

Pflegehilfsmittel sind eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie erleichtern die tägliche Pflege und tragen dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Durch die Nutzung von Pflegehilfsmitteln können viele Aufgaben einfacher und effizienter erledigt werden, was sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden zugutekommt. Zudem ermöglichen sie eine hygienische und sichere Umgebung, was besonders wichtig ist, um Infektionen vorzubeugen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Anbieter

Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete gibt es einige wichtige Kriterien zu beachten. Zunächst sollte man darauf achten, dass der Anbieter eine Zulassung der Pflegekassen besitzt, um eine problemlose Kostenübernahme zu gewährleisten. Des Weiteren ist es ratsam, auf die Qualität und Vielfalt der angebotenen Produkte zu achten. Ein guter Anbieter zeichnet sich durch eine breite Palette an hochwertigen Pflegehilfsmitteln aus, die den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen. Auch der Kundenservice spielt eine wichtige Rolle. Ein kompetenter und freundlicher Kundenservice kann bei Fragen und Problemen schnell und unkompliziert weiterhelfen. Zudem sollte man die Lieferbedingungen und die Möglichkeit zur individuellen Anpassung des Pflegepakets berücksichtigen. Ein flexibler Anbieter ermöglicht es, das Pflegepaket an die sich ändernden Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und bietet eine zuverlässige und pünktliche Lieferung.

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Auswahlkriterien

Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen gibt es einige Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine große Auswahl an Produkten hat, damit Sie die für Ihre Bedürfnisse passenden Hilfsmittel auswählen können. Ein guter Kundenservice, der Sie bei der Auswahl und Beantragung unterstützt, ist ebenfalls wichtig. Zudem sollte der Anbieter die Möglichkeit bieten, die Zusammenstellung der Box monatlich anzupassen und flexibel auf Veränderungen in Ihrem Bedarf zu reagieren. Prüfen Sie auch, ob der Anbieter zertifiziert ist und die Qualitätsstandards für Pflegehilfsmittel erfüllt.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegepakete und die Kostenübernahme von 42 Euro monatlich. Diese Informationen sollen Ihnen helfen,Unklarheiten zu beseitigen und den bestmöglichen Nutzen aus Ihrem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu ziehen.

  • Was sind Pflegehilfsmittel? Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder unterstützen eine selbstständige Lebensführung. Auch Hilfsmittel, die die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern, zählen zu den Pflegehilfsmitteln. Unterschieden werden technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Welche Pflegehilfsmittel gibt es? Es gibt technische Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Pflegebetten, Notrufsysteme) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder saugfähige Bettschutzeinlagen).
  • Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dazu da, Infektionen zu verhindern und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern. Dazu gehören: Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung.
  • Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegerisch notwendige technische Pflegehilfsmittel. Außerdem übernimmt sie bei der Pflege zu Hause bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel und FFP2-Masken.
  • Pflegehilfsmittel – ab welchem Pflegegrad? Hauptsache Pflegegrad: Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad haben den gleichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5.
  • Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel? Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen Sie bei einem Anbieter oder Sie vereinbaren den Selbstkauf mit Ihrer Pflegeversicherung.
  • Was bekommt man für 42 Euro Pflegehilfsmittel? Für bis zu 42 Euro können Sie Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung erhalten. In der Regel ist mit dem Höchstbetrag ein Monatsbedarf in der häuslichen Pflege gedeckt.
  • Kann ich mir die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen? Nein, aber Sie können mit Ihrer Pflegeversicherung vereinbaren, dass Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen und die Zahlungsbelege einreichen. Dann bekommen Sie die Kosten nachträglich erstattet.
  • Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen? Nein, in keinem Fall kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es um technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Pflegepaket im Wert von 42 Euro eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darstellt. Es ermöglicht den Bezug von wichtigen Hygieneartikeln und Schutzausrüstung, die den Alltag in der häuslichen Pflege erleichtern und zur Aufrechterhaltung der Gesundheit aller Beteiligten beitragen. Die unkomplizierte Beantragung und der monatliche Bezug der Pflegehilfsmittel stellen eine erhebliche Entlastung dar und tragen dazu bei, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.