Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf vielfältige Leistungen, um die häusliche Pflege zu unterstützen.
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Dazu gehören unter anderem finanzielle Hilfen wie Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich (Stand Januar 2025) oder die Möglichkeit, Pflegesachleistungen im Wert von 1.497 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Zusätzlich steht ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung, der für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann. Auch für den Bezug einer Pflegebox besteht Anspruch. Diese enthält wichtige Hygieneartikel und Schutzmaterialien, die den Pflegealltag erleichtern und die Hygiene gewährleisten. Die Kosten für die Pflegebox werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen.
I. Grundlagen
Die Pflegebox ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3. Sie dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und den Alltag für sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen zu verbessern. Ein zentraler Aspekt ist der Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI. Dieser Anspruch ermöglicht es Pflegebedürftigen, monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zu nutzen, wobei die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden (Stand Januar 2025). Die Pflegeboxen enthalten Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die wesentlich zur Hygiene und zum Schutz im Pflegealltag beitragen.
Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um einen Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dieser Pflegegrad wird Personen zuerkannt, die in erheblichem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das bedeutet, dass sie täglich Hilfe bei verschiedenen Aktivitäten benötigen, beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder ein anderer unabhängiger Gutachter prüft im Rahmen einer Begutachtung, inwieweit die Selbstständigkeit der Person eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad angemessen ist. Dabei werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen berücksichtigt.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

II. Leistungen mit Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die Ihre häusliche Pflege erleichtern. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen, die Sie flexibel nach Ihren Bedürfnissen einsetzen können. Das Pflegegeld wird Ihnen direkt ausgezahlt und ist für die freie Verwendung gedacht, beispielsweise zur Unterstützung durch Angehörige oder private Pflegekräfte. Alternativ können Sie auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, bei denen ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt und die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Zusätzlich steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.
Geld- und Sachleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Geld- und Sachleistungen, um die häusliche Pflege zu unterstützen. Das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, beträgt bei Pflegegrad 3 573 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieses Geld soll die Aufwendungen für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen abdecken. Alternativ oder ergänzend zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.363 Euro monatlich (Stand Januar 2025) für die erbrachten Leistungen. Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. In diesem Fall werden die Pflegesachleistungen anteilig von der Pflegekasse übernommen, und das Pflegegeld wird entsprechend reduziert. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflegeleistungen individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die der Entlastung im Alltag dienen. Dazu gehören beispielsweise die Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern, Haushaltshilfen oder die Teilnahme an Angeboten zur Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Entlastungsbetrag kann auch angespart und flexibel eingesetzt werden, um größere Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege zu decken.
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III. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld. Sie umfassen Produkte und Hilfsmittel, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu gewährleisten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Ein zentraler Aspekt ist der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI. Dieser Anspruch ermöglicht es Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad, monatlich eine Pauschale von bis zu 42 Euro für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln zu nutzen. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz (inklusive FFP2-Masken), Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, Infektionen vorzubeugen und eine hygienische Pflegeumgebung zu schaffen.
Definition, Arten und Anspruch
Pflegehilfsmittel sind essenzielle Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Sie umfassen unter anderem Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Personen mit Pflegegrad 3 haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfsmittel, um die häusliche Pflege zu unterstützen und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Die Pflegekasse übernimmt gemäß § 40 SGB XI die Kosten für diese Verbrauchsmaterialien bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese Unterstützung ermöglicht es, die Pflege zu Hause sicherer und komfortabler zu gestalten.
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Monatliche Pauschale
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel. Diese Pauschale beträgt bis zu 40 Euro und ist zweckgebunden für den Erwerb von Produkten, die die häusliche Pflege erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wodurch pflegende Angehörige finanziell entlastet werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten die Möglichkeit, die monatliche Pauschale direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen.
IV. Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Ebenfalls enthalten sind Schutzmaterialien wie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen, die dazu dienen, die bettlägerige Person und die Umgebung vor Verunreinigungen zu schützen. Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter die Möglichkeit bieten, die Box individuell anzupassen.
Hygieneartikel & Schutzmaterialien
Ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox für Pflegegrad 3 sind Hygieneartikel und Schutzmaterialien. Diese helfen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Infektionen zu schützen. Zum Standardumfang gehören in der Regel Einmalhandschuhe, die in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl oder Latex erhältlich sind, um den individuellen Bedürfnissen und eventuellen Allergien gerecht zu werden. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sind ebenfalls enthalten, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen sind Mundschutzmasken oder FFP2-Masken Teil der Ausstattung. Ergänzend können Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten sein, um die Sauberkeit der Umgebung und der Kleidung zu gewährleisten.
Weitere Hilfsmittel
Neben den typischen Hygieneartikeln und Schutzmaterialien, die in einer Pflegebox enthalten sind, gibt es noch weitere nützliche Hilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern können. Dazu gehören beispielsweise spezielle Hautpflegeprodukte, die bei der täglichen Körperpflege unterstützen und Hautirritationen vorbeugen. Auch Hilfsmittel zur Lagerung, wie Kissen oder Rollen, können helfen, Druckstellen zu vermeiden und den Komfort des Pflegebedürftigen zu erhöhen. Ergänzend können auch Inkontinenzprodukte wie Einlagen oder Windeln in der Pflegebox enthalten sein, um den Bedürfnissen von Menschen mit Blasenschwäche gerecht zu werden.
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V. Beantragung & Kostenübernahme
Die Beantragung einer Pflegebox und die Kostenübernahme gestalten sich in der Regel unkompliziert. Menschen mit Pflegegrad 3 haben, wie auch Personen mit anderen Pflegegraden (1 bis 5), Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse genügt, wobei viele Anbieter von Pflegeboxen diesen Schritt im Namen des Kunden übernehmen. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Zuzahlungen fallen in der Regel nicht an, da die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel einen entsprechenden Bedarf und deren Notwendigkeit im Einzelfall voraussetzt.
Voraussetzungen & Antragstellung
Um eine Pflegebox mit Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen bestimmte formale Kriterien erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel. Dies umfasst auch Personen, die den Pflegegrad 3 besitzen. Der Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt. Die Pflegeboxen können bei verschiedenen Anbietern beantragt werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten Unterstützung bei der Antragstellung an und übernehmen oft die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, von der Antragstellung bis zur monatlichen Abrechnung. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die entsprechenden Formulare korrekt auszufüllen und alle relevanten Informationen anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
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Zuzahlungen
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel in der Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Menschen mit Pflegegrad 3 haben, wie auch Menschen mit anderen Pflegegraden (1-5), Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Pflegekasse nur die Kosten für Produkte übernimmt, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Pflege benötigt werden. Übersteigen die Kosten der ausgewählten Produkte den monatlichen Pauschalbetrag von 40 Euro, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen. Einige Anbieter von Pflegeboxen bieten jedoch die Möglichkeit, die Box individuell anzupassen, sodass nur die tatsächlich benötigten Produkte enthalten sind und keine zusätzlichen Kosten entstehen.
VI. Zusätzliche Unterstützungsleistungen
Zusätzlich zur Pflegebox und den genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die Menschen mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen können. Dazu gehören beispielsweise der Hausnotruf, der im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht, und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, die das Wohnumfeld sicherer und barrierefreier gestalten. Diese Leistungen können dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten und den Pflegealltag zu erleichtern.
Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Zusätzlich zur Pflegebox gibt es weitere wichtige Unterstützungsleistungen, die bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden können. Ein Hausnotrufsystem kann beispielsweise Sicherheit bieten, indem es im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht. Die Kosten für ein solches System werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Ebenso können Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wie der Einbau einer barrierefreien Dusche oder der Abbau von Schwellen, die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Auch hier ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich, wenn die Maßnahmen notwendig sind, um die Pflege zu gewährleisten oder die Wohnsituation an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
VII. Beratung und Hilfe
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können auf ein breites Spektrum an Beratungsangeboten und Hilfestellungen zurückgreifen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet eine umfassende Unterstützung bei der Organisation der persönlichen Pflegesituation und informiert über Entlastungs- und Hilfsangebote. Es gibt auch kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, in denen praktische Pflegefertigkeiten vermittelt werden. Diese Kurse können sowohl in Präsenz als auch digital besucht werden.
Pflegeberatung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich umfassend zum Thema Pflegebox und Pflegegrad 3 beraten lassen. Die Pflegeberatung hilft dabei, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu finden. Geschulte Pflegeberater informieren über die verschiedenen Leistungen, die mit Pflegegrad 3 verbunden sind, und unterstützen bei der Antragstellung. Sie geben auch Auskunft über zusätzliche Hilfsangebote wie beispielsweise Wohnraumanpassungen oder den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, um den Alltag zu erleichtern. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Pflegebox und weitere Unterstützungsleistungen optimal auf die persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.
VIII. Kombinationsmöglichkeiten
Um die bestmögliche Versorgung und Betreuung sicherzustellen, lassen sich die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 vielfältig kombinieren. So kann beispielsweise das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, um sowohl die Unterstützung durch Angehörige als auch die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes optimal zu nutzen. Auch die Kombination mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist möglich, um eine umfassende Versorgungslücke bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen zu schließen. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, wie zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder die Teilnahme an Gruppenangeboten. Die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Situation des Pflegebedürftigen sollten dabei stets im Vordergrund stehen, um die optimale Kombination der verschiedenen Leistungen zu gewährleisten.
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Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist oft eine Herausforderung, bei der pflegende Angehörige an ihre Grenzen stoßen können. In solchen Situationen bieten Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wertvolle Unterstützung. Die Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, ausfällt. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, die stundenweise oder tageweise die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Kurzzeitpflege hingegen ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege noch nicht oder nicht vollständig gewährleistet werden kann. Beide Leistungen können in Anspruch genommen werden, um die Versorgungslücke zu schließen und sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
IX. Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegebox bei Pflegegrad 3 eine wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege darstellt. Sie bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung durch die Kostenübernahme der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel, sondern auch eine praktische Erleichterung im Alltag. Die monatliche Lieferung von wichtigen Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz sorgt für die notwendige Hygiene und Sicherheit bei der Pflege von Angehörigen. Durch die Möglichkeit, die Pflegebox individuell zusammenzustellen, kann sie optimal an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Somit trägt die Pflegebox maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bei.