Die AOK bietet im Rahmen der häuslichen Pflege die sogenannte Pflegebox an. Diese beinhaltet wichtige Hilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen.
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Die AOK selbst stellt die Box nicht direkt zur Verfügung, sondern übernimmt die Kosten für ausgewählte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die Zusammenstellung und Lieferung der Box erfolgt dann durch verschiedene Anbieter, mit denen die AOK kooperiert.
I. Grundlagen
Die Basis für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bildet das Sozialgesetzbuch (SGB). Ein wesentlicher Punkt ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel, der in § 40 SGB XI verankert ist. Dieser Paragraph besagt, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel haben, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen sollen. Es gibt dabei zwei Kategorien: technische Hilfsmittel (wie Pflegebetten oder Rollatoren) und Verbrauchsprodukte (wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel). Die AOK trägt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem festgelegten monatlichen Betrag.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause zu erleichtern. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegetische oder Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel hingegen dienen dem Schutz der Pflegepersonen und umfassen unter anderem Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat übernommen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflegebox sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert. Insbesondere § 40 SGB XI regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst und beträgt aktuell 40 Euro pro Monat (Stand: 2024). Die AOK setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und ermöglicht ihren Versicherten den Zugang zu den entsprechenden Leistungen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

II. Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel umfassen Produkte zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsmaterialien bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025) gemäß § 40 SGB XI. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Hilfsmittel sind ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Personen.
Voraussetzungen
Die AOK-Pflegekasse setzt für den Bezug einer Pflegebox einen anerkannten Pflegegrad voraus. Dieser wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt, welcher den individuellen Pflegebedarf ermittelt. Anspruch auf die Pflegebox haben Versicherte, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Pflegebox soll die häusliche Pflege erleichtern und hygienische Bedingungen gewährleisten.
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Pflegegrad
Um die AOK Pflegebox zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Dieser wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei 1 den geringsten und 5 den höchsten Unterstützungsbedarf kennzeichnet. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden, entweder durch Angehörige oder andere Pflegepersonen. Der Pflegegrad ist somit die Grundlage für den Anspruch auf die AOK Pflegebox.
III. Inhalt der Pflegebox
Die AOK Pflegebox enthält eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern. Typische Beispiele sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Diese Artikel sind essenziell, um pflegerische Tätigkeiten hygienischer und einfacher zu gestalten. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen sollten.
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Typische Hilfsmittel (Beispiele)
Die typischen Hilfsmittel in einer Pflegebox sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Flächendesinfektionsmittel. Diese Produkte sind wichtig, um die Pflege zu erleichtern und hygienischer zu gestalten.
Individuelle Anpassung
Die Pflegeboxen können individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Dies umfasst die Möglichkeit, bestimmte Produkte auszuwählen oder abzubestellen, um sicherzustellen, dass die Box nur die tatsächlich benötigten Hilfsmittel enthält. Einige Anbieter ermöglichen auch die Zusammenstellung eigener Boxen, um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden. Dieser Grad an Flexibilität hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die Effizienz der häuslichen Pflege zu steigern.
IV. Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Hierbei gibt es einen monatlichen Zuschuss, der für den Kauf von bestimmten Pflegeprodukten verwendet werden kann. Es ist wichtig zu wissen, welche Kosten die AOK genau übernimmt und wie dieser Zuschuss beantragt wird, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Monatlicher Zuschuss
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Dieser Zuschuss kann eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien sein, da er hilft, die laufenden Kosten für die benötigten Hilfsmittel zu decken. Es ist wichtig zu wissen, dass die genauen Bedingungen und der Umfang der Kostenübernahme von den individuellen Umständen des Pflegebedürftigen abhängen können.
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Was übernimmt die AOK?
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Dieser Zuschuss wird für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährt, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und der Umfang der Kostenübernahme je nach regionaler AOK variieren können. Daher ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen AOK über die spezifischen Leistungen und Voraussetzungen zu informieren.
V. Beantragung der Pflegebox
Die Beantragung einer Pflegebox bei der AOK ist ein unkomplizierter Prozess. In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, beispielsweise ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung für Sie. Sie können den Antrag aber auch selbst stellen. Wichtig ist, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie der Art der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgen. Einige AOKs stellen spezielle Antragsformulare zur Verfügung, die online oder in den Geschäftsstellen erhältlich sind. Nach der Antragstellung prüft die AOK Ihren Anspruch und informiert Sie über die Kostenübernahme.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung einer Pflegebox bei der AOK ist ein unkomplizierter Prozess, der in wenigen Schritten erledigt ist. Zunächst ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad vom Medizinischen Dienst (MD) zugewiesen bekommen hat. Im nächsten Schritt wählt man einen Anbieter für die Pflegebox aus, der mit der AOK zusammenarbeitet. Viele Anbieter stellen ein Antragsformular bereit, das mit den notwendigen Informationen ausgefüllt wird. Oftmals übernehmen diese Anbieter auch die Kommunikation mit der AOK und kümmern sich um die Genehmigung des Antrags. Nach erfolgter Genehmigung wird die Pflegebox in der Regel monatlich direkt nach Hause geliefert, wodurch der Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erheblich erleichtert wird.
Unterstützung
Die Beantragung einer Pflegebox kann zunächst komplex erscheinen. Sowohl die AOK als auch externe Anbieter stellen jedoch umfassende Hilfestellungen bereit. Dazu gehören detaillierte Anleitungen, Antragsformulare und persönliche Beratung durch Pflegeexperten. Viele Anbieter übernehmen sogar die komplette Antragstellung bei der AOK, um den Prozess für die Angehörigen so einfach wie möglich zu gestalten. Es ist ratsam, diese Angebote zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten, bieten viele Stellen auch Online-Tutorials und Videoanleitungen an, die den Antragsprozess visuell erklären und zusätzliche Klarheit schaffen. Scheuen Sie sich nicht, diese Ressourcen in Anspruch zu nehmen, um den Antrag so reibungslos wie möglich zu gestalten.
VI. Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Für Pflegebedürftige bedeutet dies mehr Sicherheit und Hygiene durch die regelmäßige Bereitstellung von wichtigen Hilfsmitteln wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Pflegende Angehörige profitieren von einer deutlichen Zeit- und Kostenersparnis, da sie sich nicht mehr selbst um die Beschaffung der benötigten Materialien kümmern müssen. Dies entlastet den Alltag und ermöglicht es, mehr Zeit in die Betreuung und das Wohlbefinden der zu pflegenden Person zu investieren.
Für Pflegebedürftige: Sicherheit & Hygiene
Die AOK bietet spezielle Pflegeboxen an, die darauf abzielen, die Sicherheit und Hygiene von Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Diese Boxen enthalten essenzielle Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die dazu beitragen, das Risiko von Infektionen zu minimieren und eine saubere Umgebung für die Pflege zu schaffen. Durch die Nutzung dieser Hilfsmittel können sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige besser vor Keimen und Krankheitserregern geschützt werden, was besonders wichtig ist, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu fördern.
Für Angehörige: Zeit- & Kostenersparnis
Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist oft mit einem hohen Zeitaufwand und finanziellen Belastungen verbunden. Hier kann die Pflegebox AOK eine wertvolle Unterstützung bieten, indem sie den Zugang zu notwendigen Pflegehilfsmitteln erleichtert. Durch die Kostenübernahme der AOK für diese Hilfsmittel können Angehörige finanzielle Ressourcen sparen und die gewonnene Zeit für die persönliche Betreuung und Pflege ihrer Liebsten nutzen. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung im Pflegealltag und ermöglicht es, die Pflegequalität zu verbessern, ohne das Budget zu sprengen.
VII. AOK-Spezifische Angebote
Die AOK bietet im Rahmen ihrer Pflegeversicherung eine Reihe spezifischer Angebote, die darauf abzielen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören die AOK-Hilfsmittelsuche, die es ermöglicht, schnell und einfach passende Anbieter für benötigte Hilfsmittel zu finden. Ebenso bietet die AOK umfassende Beratungsangebote, die bei der Auswahl und Beantragung von Pflegeleistungen Hilfestellung leisten. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, den Pflegealltag zu erleichtern und eine optimale Versorgung sicherzustellen. Oft arbeitet die AOK mit Partnern wie sanus-plus zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten und den Zugang zu Pflegehilfsmitteln zu erleichtern.
AOK-Hilfsmittel & Beratung
Die AOK bietet nicht nur finanzielle Unterstützung durch die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, sondern auch umfassende Beratung und weitere Hilfestellungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu gehören beispielsweise Pflegekurse, individuelle Schulungen und eine spezielle Pflegeberatung, die auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ziel ist es, pflegende Angehörige bestmöglich auf ihre Aufgaben vorzubereiten und sie im Pflegealltag zu entlasten. Darüber hinaus bietet die AOK spezielle Programme zur Stärkung der Gesundheit pflegender Angehöriger, um deren körperliches und seelisches Wohlbefinden zu fördern.
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VIII. Finanzielle Aspekte
Die finanziellen Aspekte der Pflegebox umfassen im Wesentlichen den monatlichen Zuschuss, den Pflegebedürftige von der AOK erhalten. Dieser Zuschuss ist als Entlastungsbetrag gedacht und kann für verschiedene Leistungen der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Es ist wichtig zu verstehen, wie dieser Betrag optimal genutzt werden kann, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Er beträgt monatlich 125 Euro und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause betreut werden. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die der Entlastung der Pflegepersonen dienen. Dazu gehören beispielsweise die Inanspruchnahme vonAlltagsbegleitern,Betreuungsangeboten oder auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Ziel ist es, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Kraft zu tanken, während die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt ist.