Die Barmer, als eine der größten Kranken- und Pflegekassen Deutschlands, übernimmt die monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro.
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Dieser Betrag steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zu und kann für den Bezug einer Pflegebox verwendet werden. Die Pflegebox enthält wichtige Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und für die notwendige Hygiene sorgen. Die freie Wahl des Anbieters ermöglicht es den Versicherten, die für sie passende Pflegebox auszuwählen und sich die benötigten Produkte bequem nach Hause liefern zu lassen.
I. Die Barmer als Pflegekasse
Die Barmer ist eine der größten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Leistungen und Services aus. Als eine der führenden Kassen legt die Barmer großen Wert auf digitale Angebote und innovative Lösungen, um ihren Versicherten den bestmöglichen Service zu bieten. Die Barmer unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch umfassende Beratung, finanzielle Hilfen und vielfältige Pflegeangebote. Dabei orientiert sie sich stets an den individuellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder, um eine optimale Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Leistungen und Kontakt
Die Barmer bietet vielfältige Leistungen und Kontaktmöglichkeiten, um den Versicherten einen optimalen Service zu bieten. Für allgemeine Anliegen oder persönliche Beratungsgespräche stehen die Mitarbeiter zur Verfügung. Schriftliche Anliegen können per E-Mail gesendet werden. Auf der Webseite gibt es zudem ein Kontaktformular, über das man bequem ein Beratungsgespräch in einer Geschäftsstelle vor Ort vereinbaren kann. Die Postanschrift kann je nach Postleitzahl variieren.
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II. Pflegeleistungen der Barmer
Die Barmer bietet ein umfassendes Spektrum an Pflegeleistungen, um Menschen in verschiedenen Pflegesituationen bestmöglich zu unterstützen. Ein wichtiger Aspekt dabei sind die Pflegegrade, die von 1 bis 5 reichen und den Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person widerspiegeln. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen. Die Barmer unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unter anderem mit persönlicher Pflegeberatung, Kursen und Schulungen für pflegende Angehörige sowie mit der Versorgung von Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen für notwendige Wohnraumanpassungen, um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.
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Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Pflegegrade und ihre Bedeutung
Um die Leistungen der Barmer Pflegekasse besser zu verstehen, ist es wichtig, die verschiedenen Pflegegrade zu kennen. Pflegebedürftige Personen werden in Pflegegrade (1-5) eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto größer die Beeinträchtigung im Alltag und desto höher die Leistungen der Pflegekasse. Ein Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt ist, während ein Pflegegrad 5 schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit und spezifische Pflegeanforderungen bedeutet.
Leistungen nach Pflegegrad
Die Barmer bietet ihren Versicherten ein umfassendes Spektrum an Leistungen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. Diese Leistungen sollen Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen und Angehörige bei der Pflege unterstützen. Bereits bei Pflegegrad 1 werden Betroffene durch Beratung, Kurse und Schulungen für Pflegende sowie mit Zuschüssen für Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel unterstützt. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 kommen zusätzliche finanzielle Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für teilstationäre und vollstationäre Pflege hinzu. Die Höhe der jeweiligen Leistungen variiert je nach Pflegegrad und kann individuell kombiniert werden, um den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
III. Antragstellung bei der Barmer
Die Antragstellung bei der Barmer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Barmer gestellt werden. Dies kann entweder online über die Webseite der Barmer oder postalisch erfolgen. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) beauftragt, die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers zu begutachten. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von dessen Selbstständigkeit und den benötigten Hilfen zu machen. Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Gutachten, in dem er einen Pflegegrad vorschlägt. Die Barmer entscheidet dann auf Grundlage dieses Gutachtens über den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen. Nach Erhalt des Leistungsbescheids können die entsprechenden Pflegeleistungen bei der Barmer beantragt und umgesetzt werden. Es ist ratsam, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Barmer zu führen, um alle Fragen zu klären und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Antragsprozess
Um Pflegeleistungen von der Barmer zu erhalten, ist ein formeller Antrag erforderlich. Dieser kann entweder online über das Barmer-Kundenkonto oder postalisch gestellt werden. Im Antrag sollten Sie angeben, welche Art von Pflegeleistungen benötigt wird – beispielsweise häusliche Pflege, teilstationäre Pflege oder vollstationäre Versorgung im Pflegeheim. Es ist ratsam, vorab ein Beratungsgespräch mit der Barmer zu führen, um Klarheit über die benötigten Leistungen zu gewinnen. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), um den Pflegegrad festzustellen. Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten, das an die Barmer weitergeleitet wird. Innerhalb von 25 Werktagen nach Eingang des Gutachtens erhalten Sie eine Entscheidung über Ihren Pflegegrad und die bewilligten Leistungen. Nach Erhalt des Leistungsbescheids können die entsprechenden Pflegeleistungen bei der Barmer beantragt und umgesetzt werden.
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Pflegebegutachtung
Um Leistungen von der Barmer Pflegekasse zu beziehen, ist es notwendig, die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person festzustellen und einen Pflegegrad zu beantragen. Dieser Prozess beinhaltet eine Pflegebegutachtung, bei der ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) die häusliche Situation des Antragstellers beurteilt. Dieser Besuch wird im Voraus angekündigt, sodass sich der Betroffene und seine Angehörigen darauf vorbereiten können. Bei der Begutachtung werden Fragen gestellt, die dazu dienen, den Grad der Selbstständigkeit und die damit verbundenen Pflegebedürfnisse zu ermitteln. Es ist ratsam, dass auch die beteiligten Pfleger oder Pflegedienste anwesend sind, um ein umfassendes Bild der Pflegesituation zu vermitteln. Alle relevanten Dokumente, wie Arztberichte und Krankenhausatteste, sollten bereitgehalten werden, um die Pflegebedürftigkeit zu belegen. Optional kann vorab ein Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt und dem Gutachter vorgelegt werden. Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten, in dem ein Pflegegrad zugewiesen wird, basierend auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungssystem. Dieses Gutachten wird an die Barmer Pflegekasse weitergeleitet, die innerhalb von 25 Werktagen eine Entscheidung trifft.
IV. Finanzielle Unterstützung
Die Barmer unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch verschiedene finanzielle Leistungen. Dazu gehören Pflegesachleistungen, die für die Kosten ambulanter Pflegedienste gedacht sind, sowie Pflegegeld, das zur Unterstützung von privater Pflege dient. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können zudem anteilig miteinander kombiniert werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen sowie die vollstationäre Pflege im Pflegeheim, für die die Barmer ebenfalls finanzielle Zuschüsse leistet. Auch für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die beispielsweise bei Ausfall der regulären Pflegeperson in Anspruch genommen werden können, stehen finanzielle Mittel bereit.
Pflegesachleistungen & Pflegegeld
Die Barmer unterstützt Pflegebedürftige finanziell durch verschiedene Leistungen. Pflegesachleistungen sind dafür gedacht, ambulante Pflegedienste zu bezahlen, während Pflegegeld an private Pflegepersonen, wie Angehörige, ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Zahlungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Bei Pflegesachleistungen reicht die Unterstützung von 760 Euro (Pflegegrad 2) bis zu 2.200 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Das Pflegegeld variiert zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 946 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Es besteht die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu kombinieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Zusätzlich beteiligt sich die Barmer an den Kosten für teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) und vollstationäre Pflege im Pflegeheim, wobei die Zuschüsse ebenfalls vom Pflegegrad abhängig sind.
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V. Stationäre Pflegeangebote
Die Barmer bietet verschiedene stationäre Pflegeangebote an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Dazu gehören teilstationäre und vollstationäre Pflege. Teilstationäre Pflege, wie die Tages- oder Nachtpflege, ist eine sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege, insbesondere wenn pflegende Angehörige berufstätig sind. Die Barmer übernimmt hierfür je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag, der die pflege- und betreuungsbedingten Kosten sowie den Transport umfasst. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend ist, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch genommen werden. Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für pflegebedingte und medizinische Aufwendungen mit monatlichen Höchstbeträgen, die sich nach dem Pflegegrad richten. Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet, wobei die Barmer zusätzlich einen Zuschuss zum Eigenanteil gewährt, der sich nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim richtet. Es ist ratsam, sich vor der Wahl eines Pflegeheims von Fachkräften der Barmer beraten zu lassen.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege, oft auch als Tages- oder Nachtpflege bezeichnet, dient als sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, tagsüber oder nachts in einer entsprechenden Einrichtung professionell betreut zu werden, während sie weiterhin in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben. Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für teilstationäre Pflege mit einem monatlichen Betrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Diese Leistung ist besonders hilfreich, wenn die häusliche Pflege nicht vollständig durch Angehörige oder andere Pflegepersonen gewährleistet werden kann, beispielsweise aufgrund beruflicher Verpflichtungen. Ein wichtiger Aspekt ist die flexible Kombinierbarkeit der teilstationären Pflege mit anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So können pflegende Angehörige entlastet und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen gefördert werden.
Vollstationäre Pflege
Die Barmer Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. So übernimmt die Barmer bei Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss von 770 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 werden 2.005 Euro übernommen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Beträge lediglich einen Teil der Gesamtkosten abdecken. Für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Die Barmer bezuschusst den ausstehenden Eigenanteil mit bis zu 70%. Je länger die pflegebedürftige Person vollstationäre Pflege erhält, desto höher der Zuschuss. Auf Antrag kann dieser Eigenanteil auch komplett vom Sozialamt übernommen werden.
VI. Entlastung für Pflegende
Die Barmer unterstützt pflegende Angehörige durch verschiedene Angebote zur Entlastung. Dazu gehören die Verhinderungspflege, bei der eine Ersatzpflege organisiert wird, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, sowie die Kurzzeitpflege, die eine vorübergehende stationäre Versorgung ermöglicht. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, mit einem Höchstbetrag von 2.418 EUR, der auch Mittel aus der Kurzzeitpflege beinhalten kann. Die Kurzzeitpflege bietet bis zu 1.774 EUR für acht Wochen pro Kalenderjahr. Diese Leistungen sollen pflegenden Angehörigen ermöglichen, Urlaub zu machen oder sich von den Anstrengungen der Pflege zu erholen.
Verhinderungspflege
Wenn eine private Pflegeperson ausfällt, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Verhinderungspflege beantragen. Die Barmer übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzpflege, die entweder im privaten Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden kann. Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege liegt bei 2.418 EUR pro Kalenderjahr, inklusive der Übertragung von 806 EUR des jährlichen Anspruchs auf Kurzzeitpflege. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflegebedarf bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen muss, um Verhinderungspflege beantragen zu können.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Versorgung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der pflegenden Angehörigen. Die Barmer übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.774 Euro. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können zusätzlich für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, wodurch sich der maximale Zuschuss auf bis zu 3.386 Euro erhöhen kann. Die Kurzzeitpflege kann auch ohne bestehende Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, etwa nach einer Operation. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
VII. Pflegehilfsmittel
Die Barmer Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte Einmalartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bei pflegebedürftigen Personen (Pflegegrade 1 bis 5) bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat. Diese Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen. Der entsprechende Antrag kann direkt bei der Barmer gestellt werden oder über einen Versorgungsdienstleister erfolgen.
Anspruch und Leistungen
Die Barmer Pflegekasse übernimmt die Kosten für sogenannte Einmalartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bei pflegebedürftigen Personen (Pflegegrade 1 bis 5) ab, und zwar bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat. Diese Artikel sind ausschließlich für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen. Die Barmer teilt gerne Kontaktdaten von Vertragspartnern mit, die Antragsformulare anbieten und die Kosten nach Genehmigung direkt mit der Barmer Pflegekasse abrechnen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad und häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen Produkte wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, FFP2-Masken und Desinfektionsmittel. Die Barmer übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Der Antrag kann direkt bei der Barmer oder über einen Dienstleister wie Sanus-Plus gestellt werden.
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VIII. Spezielle Pflegeleistungen
Die Barmer bietet eine Vielzahl spezieller Pflegeleistungen an, die darauf abzielen, sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil dieser Leistungen ist die umfassende Pflegeberatung. Diese wird entweder persönlich in einer der Barmer Geschäftsstellen oder telefonisch angeboten, um individuelle Fragen zu klären und passgenaue Unterstützung zu vermitteln. Darüber hinaus stellt die Barmer ein umfangreiches Informationsportal bereit, das pflegenden Angehörigen hilfreiche Tipps und praktische Unterstützung bietet. Um den Bedürfnissen aller Versicherten gerecht zu werden, gibt es zudem eine englischsprachige Hotline für Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen.
Für Angehörige
Die Barmer bietet als Pflegekasse umfassende Unterstützung nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch speziell für deren Angehörige. Pflegende Angehörige können von kostenlosen Online- und Präsenzkursen profitieren, die essenzielles Wissen und praktische Ratschläge für die häusliche Pflege vermitteln. Zusätzlich stellt die Barmer ein umfangreiches Informationsportal zur Verfügung, das Angehörigen hilfreiche Informationen und vielfältige Unterstützung bietet. Eine persönliche Pflegeberatung durch Fachleute, entweder direkt in den Geschäftsstellen oder bequem per Telefon, ergänzt das Angebot. Sogar eine englischsprachige Hotline steht für Kunden bereit, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen.
Pflegeberatung
Die Barmer bietet eine umfassende Pflegeberatung an, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Diese Beratung kann entweder persönlich vor Ort in einer der zahlreichen Geschäftsstellen, telefonisch oder über eine englischsprachige Hotline für nicht deutschsprachige Kunden erfolgen. Die Pflegeberatung hilft dabei, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die passenden Angebote und Hilfestellungen zu finden. Ziel ist es, eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
IX. Mitgliedschaft bei der Barmer
Die Mitgliedschaft bei der Barmer setzt einen Krankenkassenwechsel voraus, der online oder in einer Geschäftsstelle erfolgen kann. Auch eine Familienversicherung ist möglich. Nach der Bestätigung des Wechsels sind in der Regel zwei Monate Kündigungsfrist bei der vorherigen Kasse einzuhalten, außer es gab eine Beitragserhöhung. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz, einem ermäßigten Beitragssatz, einem Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Zuzahlungen für bestimmte Leistungen fallen nur bis zur jährlichen Belastungsgrenze an, die sich nach Abzug von Freibeträgen für Familienmitglieder aus den jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts ergibt.
Aufnahme und Beiträge
Die Barmer ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse, bei der sich grundsätzlich jeder versichern kann. Die Mitgliedschaft ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, Rentner und Studenten möglich. Die Beiträge zur Barmer setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, während der Zusatzbeitrag von der Barmer selbst bestimmt wird und sich nach ihrer finanziellen Situation richtet. Als Mitglied der Barmer profitieren Versicherte von einem umfangreichen Leistungspaket, das neben denStandardleistungen auch spezielle Angebote im Bereich der Pflege umfasst. Dazu gehören beispielsweise die kostenlose Pflegeberatung und die Unterstützung bei derBeantragung von Pflegeleistungen.