Die AOK bietet ihren Versicherten ein umfassendes Pflegepaket, das darauf abzielt, den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu erleichtern.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Ein zentraler Bestandteil dieses Angebots ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Dabei unterscheidet die AOK zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, können bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der AOK übernommen werden. Anspruch auf diese Leistungen haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die AOK unterstützt ihre Versicherten auch bei der Beantragung der Leistungen und bietet eine Hilfsmittelsuche an, um den passenden Anbieter zu finden.
Grundlagen
Die AOK bietet als eine der größten Kranken- und Pflegekassen in Deutschland verschiedene Pflegeleistungen an. Ein wichtiger Bestandteil davon sind die sogenannten Pflegehilfsmittel. Diese sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Rollatoren, während zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen beinhalten. Die AOK-Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Hilfsmittel.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände und Geräte, die dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause zu erleichtern. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Zu letzteren zählen beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Diese Verbrauchsmittel dienen dem Schutz der Pflegepersonen und tragen zur Hygiene bei der häuslichen Pflege bei.
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AOK Leistungsumfang
Die AOK unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch ein vielfältiges Angebot an Leistungen. Dazu gehört die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel können den Alltag der häuslichen Pflege erleichtern und werden von der AOK bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen (Stand Januar 2025). Sanus-plus bietet hier eine bequeme Lösung: Mit einer monatlichen Pflegebox von Sanus-plus erhalten AOK-Versicherte die benötigten Produkte direkt nach Hause geliefert. So wird sichergestellt, dass die notwendigen Hilfsmittel stets verfügbar sind, ohne dass Versicherte sich selbst darum kümmern müssen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Anspruchsberechtigung
Um Anspruch auf ein AOK Pflegepaket zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 1 hat und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnt. Zudem muss die Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgen.
Pflegegrad-Voraussetzungen
Um das AOK Pflegepaket in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einer Begutachtung des Pflegebedürftigen festgelegt. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Ein Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen wie die AOK Pflegebox oder andere Pflegehilfsmittel zu erhalten. Die Pflege muss zudem im häuslichen Umfeld, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage stattfinden. Dieser Anspruch besteht, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege wird durch die AOK umfassend unterstützt, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Ein wichtiger Aspekt ist die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, die gemäß § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Hilfsmittel umfassen unter anderem zum Verbrauch bestimmte Artikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Die AOK erstattet hierfür monatlich bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025). Zusätzlich bietet die AOK auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme an, um die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Sicherheit im eigenen Zuhause zu gewährleisten.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
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Inhalt der Pflegebox
Die AOK Pflegebox beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, den Pflegealltag zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken, Schutzschürzen, saugfähige Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Diese Artikel sind unerlässlich, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen vor Infektionen zu schützen und eine saubere Umgebung zu gewährleisten.
Hygieneartikel & Schutzkleidung
Die AOK Pflegekasse übernimmt die Kosten für Hygieneartikel und Schutzkleidung, die speziell für die häusliche Pflege benötigt werden. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Artikel dienen dazu, die Hygiene während der Pflege zu gewährleisten und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen vor Infektionen zu schützen. Die Kosten für diese sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ werden von der AOK bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat übernommen. Dieser Betrag wird ab Januar 2025 auf 42 Euro erhöht.
Beantragung
Die Antragstellung bei der AOK ist in der Regel unkompliziert. Oftmals übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, wie beispielsweise ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung für Sie. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch selbst stellen. Es ist wichtig, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie der Art der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgen. Einige AOKs bieten spezifische Antragsformulare an, die Sie nutzen können. Die genauen Informationen und Formulare für Ihren Wohnort finden Sie auf der Webseite Ihrer regionalen AOK.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Antragstellung bei der AOK
Die Antragstellung bei der AOK gestaltet sich regional unterschiedlich. Einige AOKs stellen spezielle Antragsformulare bereit, um den Prozess zu vereinfachen. Auf der Webseite der AOK kann man durch Eingabe der Postleitzahl die spezifischen Informationen und Formulare für die zuständige AOK vor Ort finden. In der Regel übernimmt der gewählte Leistungserbringer, wie ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Antragstellung. Es ist jedoch auch möglich, den Antrag selbst zu stellen. Wichtig ist, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen, idealerweise mit Namen, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie der Art der benötigten Pflegehilfsmittel.
Unterstützung & Beratung
Die AOK bietet ein umfassendes Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu zählen persönliche Pflegeberatungen, in denen individuelle Versorgungspläne entwickelt werden, sowie Schulungen und Online-Kurse, die praktisches Wissen für die häusliche Pflege vermitteln. Der AOK-Familiencoach Pflege unterstützt pflegende Angehörige zusätzlich bei der Bewältigung des Pflegealltags. Bei Bedarf vermittelt die AOK auch Kontakte zu regionalen Pflegediensten und hilft bei der Beantragung verschiedener Pflegeleistungen. Ziel ist es, eine optimale Versorgung und Unterstützung im Pflegealltag zu gewährleisten.
Zusätzliche Angebote der AOK
Die AOK bietet über die reine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln hinaus weitere wertvolle Angebote. Dazu gehören beispielsweise umfassende Pflegeberatungen, in denen individuelle Fragen geklärt und passende Unterstützungsleistungen vermittelt werden können. Zudem gibt es spezielle Pflegekurse für Angehörige, die das notwendige Wissen und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Diese Kurse helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen und die Gesundheit der Pflegenden zu schützen. Die AOK unterstützt pflegende Angehörige auch mit dem Familiencoach Pflege, einem Online-Programm, das hilft, den oft belastenden Pflegealltag besser zu organisieren.
Pflegeberatung & Kurse
Die AOK bietet eine umfassende Pflegeberatung und verschiedene Kurse an, um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen. Diese Angebote reichen von Gruppenkursen bis hin zu individuellen Schulungen im häuslichen Umfeld. Zudem stellt die AOK moderne Online-Schulungsprogramme bereit, wie den digitalen Basispflegekurs „Pflegen zu Hause“ oder den umfangreichen Online-Pflegekurs in Kooperation mit der AOK-Verlag Akademie. Der Familiencoach Pflege ist ein weiteres wertvolles Instrument, das speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten ist und interaktive Übungen, Video- und Audiodateien sowie praktische Tipps zur Bewältigung des Pflegealltags bietet. Die Kosten für diese Pflegekurse werden von der Pflegekasse übernommen.
Finanzierung
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen zu, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben und mindestens Pflegegrad 1 haben. Die Kostenübernahme umfasst zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Für andere Pflegehilfsmittel wie beispielsweise technische Hilfsmittel kann ein separater Antrag gestellt werden. Die AOK setzt sich damit für eine umfassende Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein.
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Höhe der Kostenübernahme
Die AOK-Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird zum Jahresanfang 2025 auf 42 Euro monatlich erhöht. Die Kostenübernahme bezieht sich speziell auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Betrag eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen kann, besonders für Personen, die auf eine langfristige Pflege angewiesen sind.
Zuzahlungen & Eigenanteile
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem bestimmten Betrag. Allerdings können Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen, beispielsweise bei technischen Hilfsmitteln. Versicherte zahlen hier 10 % der Kosten selbst, jedoch maximal 25 Euro. Entstehen höhere Kosten, müssen diese selbst getragen werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der AOK über die genauen Regelungen und eventuelle Zuzahlungen zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
AOK Angebote
Die AOK bietet eine Vielzahl regionaler Angebote und Services, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten sind. Diese reichen von speziellen Beratungsangeboten und Kursen bis hin zu regionalen Besonderheiten bei der Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen. Es lohnt sich, die Angebote der AOK in der eigenen Region zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Regionale Besonderheiten & Services
Die AOK bietet eine Vielzahl regionaler Besonderheiten und Services, um den individuellen Bedürfnissen ihrer Versicherten gerecht zu werden. Da die AOK in elf selbstständige regionale Kassen unterteilt ist, können sich die spezifischen Angebote je nach Region unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die Webseite der zuständigen AOK vor Ort zu besuchen oder direkt Kontakt aufzunehmen, um detaillierte Informationen zu regionalen Serviceleistungen und Besonderheiten zu erhalten. Einige AOKs bieten beispielsweise zusätzliche Unterstützungsangebote wie spezielle Pflegekurse, Beratungsleistungen oder Kooperationen mit lokalen Dienstleistern an, die auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind.
Sonstige Aspekte
Bei der AOK steht der Versicherte mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Neben den standardmäßigen Pflegeleistungen, die durch den Pflegegrad bestimmt werden, gibt es oft regionale Besonderheiten und zusätzliche Services. Es lohnt sich, die spezifischen Angebote der eigenen AOK vor Ort zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Dies kann von zusätzlichen Beratungsleistungen bis hin zu speziellen Kursen für pflegende Angehörige reichen. Die AOK möchte ihren Versicherten den Pflegealltag so gut wie möglich erleichtern und bietet daher vielfältige Hilfestellungen an.
Individuelle Bedürfnisse & Angehörige
Die AOK berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und unterstützt Angehörige in der häuslichen Pflege. Neben der Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und Informationen bietet die AOK auch Kurse und Beratungen an, um pflegende Angehörige zu schulen und zu entlasten. Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angehörigen zu fördern.